Energiegemeinschaften: Mit den Nachbarn zum Energieversorger werden

Die explodierenden Kosten für Strom, Gas, Sprit und Öl sorgen aktuell für einen wahren Run auf alternative Energiequellen. Ganz hoch im Kurs sind dabei z.B. Solarzellen für die Gewinnung von Strom. Viele Hausbesitzer setzen auf eigene Solar-Kraftwerke entweder mit direkter Einspeisung aber auch mit eigenem Energiespeicher. Der Traum den eigenen Strom zu erzeugen kann man sich aber auch in Wohnungen oder Reihenhäusern erfüllen. Mittlerweile ist auch der Zusammenschluss zu einer sogenannten Energiegemeinschaft möglich. Dabei kann man viele kleine Kraftwerke z.B. zu einem großen Kraftwerk zusammenschließen.  

Stellen Sie sich z.B. ein Mehrparteienhaus vor bei dem mehrere Photovoltaikanlagen z.B. auf Terrassen betrieben werden. Diese Kraftwerke können als Verbund betrieben werden, jeder Teilnehmer bezieht den Strom also aus dem gesamten Ertrag der Kraftwerke. Der Vorteil davon liegt auf der Hand, anstatt wenig Strom zu erzeugen der Verbrauchspitzen nicht abdeckt, kann durch den Verbund auch höherer Verbrauch abgedeckt werden. Die Gemeinschaft ist nicht an einen geografischen Punkt fixiert, dank neuer Gesetzesänderungen kann eine Gemeinschaft auch über Grundstücksgrenzen hinweg betrieben werden. Energiegemeinschaften unterstützen zudem den Ausbau der dezentralen Energiesysteme der auch durch wirtschaftliche Anreize gefördert wird.

Neben Anschaffung und Installation der Solar-Kraftwerke muss man auch alle beteiligten unter einen Hut bekommen. Wichtig ist, dass klare Rahmenbedingungen und Regeln aufgestellt werden, zudem muss das Projekt Energiegemeinschaft auch rechtlich mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.  Dazu hat sich unter dem Namen „Energierecht“ ein neues Rechtsgebiet etabliert in dem alle diese Themen gebündelt behandelt werden. Erste Kanzleien wie z.B. PHH in Wien ( hier geht es zur Energierecht – Infoseite von PHH) haben dazu bereits erste Fachgebiete eröffnet. Kanzleien unterstützen bei der Gründung von Energiegemeinschaften oft direkt vom Start an. Unter anderem z.B. direkt von der Gründung der Rechtspersönlichkeit und der darauf folgenden Registrierung als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (kurz EEG) oder der Bürger-Energie-Gemeinschaft (kurz BEG).

Speziell im Hinblick auf das kommende Aus für Gasthermen in Wien, wird das Thema Energiegemeinschaften in den kommenden Jahren wohl stark an fahrt aufnehmen. Eine Endlösung für die Zukunft der Energieerzeugung sind Energiegemeinschaften nicht, dafür aber ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung.  

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